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VIRTUELL DEN NOTFALL ÜBEN

Unter der Schirmherrschaft des WFVD entwickelt die Northdocks GmbH eine offene, transparente, leicht verwendbare, bezahlbare und über das Internet zugängliche Trainingsplattform mit virtuellen Trainings.

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Worum geht es?
 
Im Vorschriftenwerk sind für Betriebe regelmäßige Brandschutzunterweisungen vorgeschrieben. Jedoch wird die Wirksamkeit dieser Unterweisungen maßgeblich von der Qualität der Unterweisungsunterlagen, der Art der Wissensvermittlung und dem Einsatz geeigneter Materialien und Methoden geprägt.
So sind Medien wie Brandschutzfilme, PowerPoint-Präsentationen und praktische Übungen mit Handfeuerlöschern sowie Räumungsübungen allgemein anerkannte Bausteine im Rahmen der betrieblichen Brandschutzprävention. Die Erstellung und Erarbeitung dieser Mittel sind für die Durchführenden zeitaufwändig und mitunter auch kostenintensiv. Die Qualität der Unterweisungsunterlagen ist stark vom Wissensstand, den computertechnischen Umsetzungsfähigkeiten und den vorhandenen Möglichkeiten abhängig.
 
Wie findet der Verantwortliche für Brandschutz, der/die Brandschutzbeauftragte oder der Feuerwehrausbilder für seine/ihre Zwecke einfach und schnell den geeigneten Film und/oder die geeignete Unterweisungsunterstützung?

Vorlage für die Berichte der Sozialpartner über die Durchführung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

Der Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V. (WFVD) nimmt wie folgt Stellung:

Zu 1. Umsetzung


Wurde die Arbeitszeitrichtlinie Ihrer Ansicht nach auf zufriedenstellende Weise in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt?


Die Regelungen der EU-Arbeitszeitrichtlinie wurden schon 2006 in das deutsche Arbeitszeitgesetz integriert. Insbesondere die unter „Opt-Out“ bekannten Ausführungen sind dabei berücksichtigt. Neben den unter der 48 Stunden-Woche laufenden Arbeitsverhältnissen sind in der deutschen Industrie in Bereichen, in denen eine erhöhte Anwesenheit erforderlich ist, auf der Grundlage von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und der individuellen Zustimmung auch Arbeitsverhältnisse mit wöchentlichen Arbeitszeiten über 48 Stunden pro Woche hinaus üblich.