VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ Für Flüssiggasflaschen gibt es keine einheitliche Farbkennzeichnung. Sie sind an der Bauform zu erkennen. Bisher wurden die Ventilanschlüsse nicht EU-einheitlich geregelt. Es gelten nationale Festlegungen. Zum Vermeiden von Verwechslungen haben in Deutschland die Flaschenventile für verschiedene Gasgruppen unterschiedliche Anschlüsse (z. B. Bügelanschluss für Acetylen, Linksgewinde für andere brennbare Gase, Rechtsgewinde für unbrennbare Gase, Sauerstoff und Druckluft). Dazu kommen noch Gewinde verschiedener Größen für unterschiedliche Flaschendrücke und/oder verschiedene Gase. Die Verwendung von Übergangsstücken ist untersagt. […] 4.1.7 Flaschenbatterien […] Bei der Gefährdungsbeurteilung für Batterie- oder Flaschenbündelanlagen ist eine mögliche Explosionsgefährdung besonders zu beachten. Dabei ist neben der unmittelbaren räumlichen Ausdehnung des explosionsgefährdeten Bereichs um die Flaschen- oder Bündelanschlussstellen der Bereich der Abblaseleitungen von Sicherheitsventilen von besonderer Bedeutung. Erforderliche Maßnahmen sind gemäß TRGS 407 zu bestimmen und zu ergreifen. Das DVS-Merkblatt 0221 „Gasversorgungsanlagen für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren – Empfehlungen für Prüffristen und die Gefährdungsbeurteilung“ bietet Hilfestellung bei der sicherheitstechnischen Bewertung und Gefährdungsanalyse bestehender Gasversorgungsanlagen sowie bei der Festlegung erforderlicher Prüfungen und Prüffristen für die Gesamtanlage und deren sicherheitsrelevanten Bauteile. […] 4.3 Umgang mit Gasschläuchen [… ] Die technischen Anforderungen an die Beschaffenheit und Gestaltung sind in Normen festgelegt. Es ist besonders darauf zu achten, dass Schläuche der richtigen Druckstufen eingesetzt werden. Gummischläuche zum Schweißen, Schneiden und für verwandte Verfahren werden entsprechend ihrer Eignung für die einzelnen Gase farblich gekennzeichnet. Diese Eignung ist mit in Normen festgelegten Prüfungen durch den Hersteller nachzuweisen. […] 4.4 Umgang mit Brennern […] Nach jeder Reparatur, besonders bei Verwendung von zugelassenen Bauteilen anderer Hersteller, ist eine Prüfung des Brenners auf Dichtheit, Saugfähigkeit, Gasrücktrittsicherheit, Rückzündsicherheit und sicheren Betrieb erforderlich. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren. Um jede Verwechslung zu vermeiden, müssen auf jedem sicherheitstechnisch wichtigen Einzelteil des Brenners der Name oder das Firmenzeichen des Herstellers und die Brenngasart angegeben sein.[…] 4.5 Umgang mit Sicherheitseinrichtungen […] 4.6 Formieren GASRÜCKTRITT FLAMMENSPERRE TEMPERATURGESTEUERTE NACHSTRÖMSPERRE VENTIL GASART Acetylen Andere Brenngase und Brenngasgemische Erdgas und Flüssiggas Betriebsdruck ≤ 0,1 bar Erdgas und Flüssiggas Betriebsdruck > 0,1 bar Druckuft Sauerstoff x x x x x x x x x xª x x x x x xª - x ª kann entfallen, sofern das Gasrücktrittventil flammendurchschlagsicher ist […] Hierbei handelt es sich in der Regel um Argon, Stickstoff oder deren Gemische mit Wasserstoff. Mit dem Einsatz wasserstoffhaltiger Gase > 4 % ist eine der Voraussetzungen dafür erfüllt, dass sich explosionsfähige Gemische bilden können. […] 7.2.2 Bereiche mit Brandgefahr Wenn aufgrund von baulichen Gegebenheiten und betriebstechnischen Gründen brennbare Stoffe und Gegenstände nicht vollständig entfernt werden können, muss eine Brandentstehung durch folgende ergänzende Sicherheitsmaßnahmen verhindert werden: – Abdecken verbliebener brennbarer Stoffe und Gegenstände, z. B. durch Sand, Erde, geeignete Pasten, Schäume oder schwer entflammbare Tücher. Ein Feuchthalten der Abdeckung verbessert deren Wirkung. – Abdichten von Öffnungen zu benachbarten Bereichen, wie Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche, Kanäle, Rohröffnungen, Rinnen, Kamine, Schächte z. B. mit Lehm, Gips, geeigneten Massen oder feuchtem Sand. – Bereitstellen geeigneter Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der Brandgefahren, z. B. mit Wasser gefüllte Eimer, Feuerlöscher oder angeschlossener Wasserschlauch. – Überwachen durch einen Brandposten, der während schweißtechnischer Arbeiten den brandgefährdeten Bereich auf eine Brandentstehung beobachtet, einen möglichen Brand in seiner Entstehung durch einen eigenen Löschangriff verhindert und gegebenenfalls weitere Hilfe herbeiholt. 35